AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildlizenzen

Zuletzt aktualisiert: August 2023

I. Allgemeines

1. Präambel

Für einen Großteil der auf der Webseite https://valjak-fotografie.de gezeigten Bilder sind auf Anfrage Bildlizenzen (Nutzungsrechte) erhältlich. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zwischen Ihnen als Nutzer/Lizenznehmer (im Folgenden „Lizenznehmer“) und dem Fotografen

Michael Valjak, Kaarster Heide 46, 41462 Neuss

E-Mail: mail@valjak-fotografie.de

Telefon: +49 163-2551849

im Folgenden „Fotograf“. Sie gelten für die Einräumung von Nutzungsrechten an Fotografien, (nachfolgend „Lizenzmaterial”) durch den Fotografen. Für Poster, Wandbilder und alle weiteren Drucke gelten die AGB der jeweiligen Shops, in welchen die Motive des Fotografen erhältlich sind.

Bitte lesen Sie sich die folgenden AGB vor Nutzung der Webseite und vor der Anfrage von Bildlizenzen sorgfältig durch. Falls Sie mit den nachfolgenden AGB nicht einverstanden sind, nutzen Sie bitte die Webseite nicht.

Gehen Sie als Lizenznehmer diesen Vertrag in Vertretung für einen Dritten, zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder einen Kunden ein, gelten diese Bedingungen auch für und gegen jeden berechtigten Dritten.

Alle auf der Webseite des Fotografen enthaltenen Bilder sind urheberrechtlich geschützt, die Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig.

2. Abweichende Vereinbarungen

Anderslautenden Bedingungen des Lizenznehmers widerspricht der Fotograf ausdrücklich. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform, wozu auch Erklärungen per E-Mail genügen.

3. Änderungsvorbehalt

Der Fotograf ist berechtigt, diese AGB, Honorare und sonstigen Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, sofern die Änderungen/Anpassungen unter Berücksichtigung der Interessen des Fotografen für Sie als Lizenznehmer zumutbar sind. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten gegenseitigen Leistungen. Jeder weitere Zugriff auf sowie die weitere Nutzung der Webseite nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Es obliegt Ihnen als Lizenznehmer, sich regelmäßig über den aktuellen Stand dieser AGB und die aktuellen Honorare zu informieren.

II. Leistungen des Fotografen und Nutzungsrechte

1. Verfügbarkeit und Anfrage von Bildlizenzen

Bildlizenzen (Nutzungsrechte) sind ausschließlich auf Anfrage per E-Mail unter Angabe des Verwendungszwecks erhältlich. Der Fotograf prüft anhand dieser Angaben, ob das gewünschte Bildmotiv hierfür geeignet ist und unterbreitet ein Angebot mit Angabe der Kosten, der Freigabe zur Nutzung des Bildes für den angegebenen Verwendungszweck sowie der technischen Daten der digitalen Bilddatei (Auflösung, Farbraum, Dateityp). Die finale Überprüfung, ob die Datei für den gewünschten Verwendungszweck geeignet ist, obliegt dem Lizenznehmer. Der Fotograf stellt das Lizenzmaterial (digitale Bilddatei(en) als JPEG oder TIFF) nach erfolgtem Zahlungseingang per Downloadlink zur Verfügung.

2. Angabe der Nutzungsart

Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch den Fotografen. Eine Nutzung des Lizenzmaterials ist nur in dem durch die Freigabeerklärung bestimmten Umfang zulässig. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer erneuten Freigabe.

3. Nutzungsrecht

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gewährt der Fotograf dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzfähiges Nutzungsrecht an dem ausgewählten Lizenzmaterial.

4. Rechte Dritter

Rechte an abgebildeten Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Gegenständen, Dekorationen und künstlerischen Gestaltungen muss der Lizenznehmer selbst klären und gegebenenfalls einholen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Inhalten im werblichen Zusammenhang. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, die in diesem Zusammenhang für die geplante Nutzung erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen bei den jeweils Berechtigten einzuholen. Vorhandene, insbesondere von den Bildurhebern bereits eingeholte Erklärungen (Releases) entlasten den Lizenznehmer nicht von einer rechtlichen Prüfung der konkret angestrebten Bildnutzungen. Etwaige Rechteklärungen durch den Fotografen sind ausdrücklich, schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5. Zweit- und/oder Exklusivrechte

Dem Fotografen bleibt die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vorbehalten. Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Lizenzhonorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, werden nicht anerkannt.

6. Unberechtigte Vervielfältigung und/oder Weitergabe

Die Weitergabe des Lizenzmaterials oder die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke durch den Lizenznehmer sowie die Weitergabe derselben an Dritte grundsätzlich nicht gestattet.

7. Social Media

Nutzungen in sozialen Netzwerken sind wegen der übermäßigen Rechteeinräumungen unzulässig. Vereinbaren die Beteiligten ausnahmsweise solche Nutzungen, so darf der Lizenznehmer die Bilder nur in den konkret vereinbarten Netzwerken verwenden. Nutzungsrechte an den Bildern werden im Zweifel nur für einen Zeitraum von 4 Wochen eingeräumt. Zur Nachverfolgbarkeit verpflichtet sich der Lizenznehmer, das Logo seines Unternehmens oder das Logo des Fotografen als visuell erkennbares Wasserzeichen in die Bilddatei einzusetzen.

8. Entstellungen, Veränderungen

Bis auf leichte Formatanpassungen in einem Layout und leichte Farbanpassungen sind Bearbeitungen der Bilder ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Verwendung von Bildern als Vorlagen (insbesondere für Layouts und Illustrationen).

9. Urhebervermerk

Unter Hinweis auf § 13 UrhG ist bei jeder Verwendung ein Urhebervermerk anzubringen. Der Lizenznehmer hat den Fotografen „Michael Valjak“ als Bildurheber bei der Bildverwendung zu nennen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

III. Haftung

1. Haftungsbeschränkung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend vorhandenes Release-Formular ausdrücklich erwähnt oder beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Lizenznehmer.

Der Fotograf gewährt keine Rechte und übernimmt keine Haftung in Hinsicht auf die Verwendung von Namen, Marken, eingetragenen Verpackungen, registrierten, nicht registrierten oder geschützten Designs oder Kunstwerken.

Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Allgemeine Haftungsfreistellung, Haftung des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Fotografen gegenüber allen Forderungen, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben von Dritten, einschließlich erforderlicher Anwalts- oder Gerichtskosten, schadlos zu halten, die aus der Missachtung der Bestimmungen dieses Vertrages durch den Lizenznehmer, der abredewidrigen Nutzung oder Veränderung von Inhalten oder der abredewidrigen Verbindung bzw. Kombination von Inhalten mit anderem Material resultieren.

Im Fall der unberechtigten Verwendung oder Weitergabe des Lizenzmaterials verpflichten sich der Lizenznehmer unbeschadet der Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch den Fotografen zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gemäß der jeweils aktuellen Honorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Dem Lizenznehmer steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Unterbleibt die Namensnennung gem. Ziff. B. 1.5. (Urhebervermerk) dieser AGB, so hat der Fotograf einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß der jeweils aktuellen Honorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Der Lizenznehmer hat den Fotografen überdies von aus der Unterlassung eines hinreichenden Urhebervermerks resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

IV. Honorar und Zahlungsbedingungen

1. Honorarpflicht

Jede Verwendung der vom Fotografen zur Verfügung gestellten Bilder sind (ausnahmslos) honorarpflichtig. Haben die Beteiligten kein Honorar bestimmt, sind die zum Zeitpunkt der Bildnutzung geltenden Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) vereinbart.

2. Honorarhöhe

Die Höhe des in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmaterials ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und sind kostenpflichtig.

3. Zusätzliche Leistungen

Über die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte hinausgehenden Leistungen (insbesondere Recherchen, Rechteklärungen, Reproduktionen) sind schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

4. Kleinunternehmerregelung

Das Honorar vereinbaren die Beteiligten ohne Ausweis der Mehrwertsteuer, da der Fotograf Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist. Sofern nicht anders vereinbart, darf der Fotograf an die Künstlersozialkasse abzuführende Abgaben gesondert geltend machen.

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Rechnungen des Fotografen sind mit Erhalt sofort fällig. Die Zahlung ist ausschließlich per Vorkasse auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto möglich. Erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt der Fotograf dem Lizenznehmer die für die Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte ein und übersendet das Lizenzmaterial in digitaler Form. Falls die vorgesehen Veröffentlichung oder sonstige Verwendung danach nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

6. Rechnungsart

Der Lizenznehmer erteilt seine Zustimmung, dass der Fotograf Rechnungen in elektronischer Form stellen darf.

V. Kündigungs-/Widerrufsrecht; Stornierungskosten

Eingeräumte Lizenzen können vom Fotografen fristlos gekündigt werden, sofern der Lizenznehmer

  • gegen diese AGB und/oder sonstige gegenüber dem Fotografen bestehende vertragliche Bestimmungen verstoßen,
  • Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellen oder
  • wegen der jeweiligen Nutzung bereits aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen wurden.

In diesem Fall hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung des Lizenzmaterials einzustellen und sämtliche elektronische Vervielfältigungsstücke zu vernichten.

Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt und innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach dem Herunterladen des Lizenzmaterials schriftlich widerrufen wird, kann der Fotograf nach eigenem Ermessen die Lizenz entsprechend stornieren und eine Gutschrift ausstellen. Die in diesem Fall fällig werdende Stornierungskosten betragen 50% des Nutzungshonorars.

VI. Weitere Pflichten des Lizenznehmers

1. Sammeln von Bilddateien

Der Fotograf überträgt weder Eigentum noch dauerhafte Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Bildern. Der Lizenznehmer wird nach der Verwendung des Bildes sämtliche Bilddateien von seinen Speichermedien (insbesondere Festplatten, Server, Back-Up-Medien) löschen. Das Sammeln von Bilddateien ist ausdrücklich untersagt.

2. Vervielfältigungsstücke

Sämtliche vom Lizenznehmer oder von Dritten (vor allem für interne Layout- oder Präsentationszwecke) hergestellte Vervielfältigungsstücke sind nach der Nutzung zu vernichten. Auf Verlangen händigt der Lizenznehmer Vervielfältigungsstücke dem Fotografen aus. Eine Einigung über einen Eigentumsübergang ist hiermit vereinbart.

3. Ungemeldete Bildnutzung

Entdeckt der Fotograf eine vom Lizenznehmer verursachte oder von ihm selbst ausgeführte ungemeldete Bildnutzung, so kann der Fotograf eine Beteiligung an Verwaltungskosten in Höhe von 40,00 € als Schadenspauschale geltend machen. Dem Lizenznehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Verwaltungsaufwands gestattet. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Entstellungen

Der Lizenznehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Bilder nicht in einem diffamierenden, pornografischen, ehrrührigen oder sonst wie herabwürdigenden Zusammenhang. Zudem beachtet er die geltenden Gesetze, die publizistischen Vorgaben des deutschen Presserats (Pressekodex) und bei einer gesondert vereinbarten werblichen Verwendung die Vorgabe zu einer lauteren Werbung (insbesondere UWG, Verhaltensregeln des deutschen Presserats, ICC-Werbekodex).

5. Belegexemplare

Der Lizenznehmer stellt dem Fotografen Belegexemplare der Werke zur Verfügung, in dem die zur Verfügung gestellten Bilder erscheinen. Bei Druckwerken stellt er dem Fotografen unaufgefordert ein Belegexemplar kostenfrei zur Verfügung. Bei digitalen Publikationen gewährt der Lizenznehmer einen kostenfreien Zugang oder übersendet ein identisches PDF. Auf Verlangen des Fotografen bietet er das Werk zum Händlerabgabepreis an (§ 26 VerlG, auch in analoger Anwendung).

6. Technische Schutzmaßnahmen

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, im Rahmen einer Online-Nutzung des Lizenzmaterials wirksame technische Maßnahmen (vgl. § 95a UrhG) nach dem Stand der Technik einzusetzen, um die Anzeige des Lizenzmaterials in Webseiten Dritter soweit technisch möglich und zumutbar zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Einbindung des Lizenzmaterials durch direkte Image-Links (auch Hotlinking genannt) aus der fremden Webseite auf das Lizenzmaterial oder per Framing, wenn das Lizenzmaterial dadurch derart in fremde Webseiten eingebunden und dort bei Aufruf durch einen Besucher dargestellt wird, dass für den Besucher der fremden Webseite nicht unmittelbar erkennbar ist, dass die Abbildung sich nicht auf der verlinkenden Seite befindet.

7. Verbot der Nutzung für künstliche Intelligenz-Anwendungen

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle auf dieser Webseite verfügbaren Inhalte NICHT für Programme, Anwendungen, oder andere Entitäten, die auf künstlicher Intelligenz basieren, zu nutzen, zu kopieren, zu verarbeiten, zu extrahieren, zu speichern oder in irgendeiner Weise zu verwenden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, das Training von maschinellem Lernen, Deep Learning oder anderen KI-Modellen, Datenextraktion oder Datenerfassung für die Erstellung von Datenbanken, die von künstlicher Intelligenz genutzt werden, sowie jede andere Nutzung der Inhalte dieser Webseite, die direkt oder indirekt in Verbindung mit künstlicher Intelligenz steht. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen stellt einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.

VII. Vertragsstrafe

Verwendet der Lizenznehmer in vertragswidriger Weise zur Verfügung gestelltes Lizenzmaterial, kann der Fotograf für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des üblichen Grundhonorars verlangen. Ist dieses (noch) nicht vereinbart, so gelten die Vorgaben der MFM. Eine vertragswidrige Verwendung liegt insbesondere vor:

  • Bei ungemeldeten Bildnutzungen (das heißt Entdeckung durch den Fotografen ab zwei Monaten nach Beginn der Nutzung);
  • Über den vereinbarten Nutzungsumfang gehende Bildnutzungen (insbesondere längere Online-Nutzungen; Neu- oder Nachauflage; zahlreichere App-Downloads als gemeldet);
  • Bei unberechtigter Weitergabe von Bildern als Feindateien an Dritte.
  • Abredewidriges Einstellen von Bildern in Soziale Netzwerke oder Einstellen von Bildern in Soziale Netzwerke, ohne diese mit einem visuell erkennbaren Wasserzeichen zu versehen.
  • Bei falscher Nennung des Fotografen (Bildurhebers);
  • Bei vertragswidrigem Aufbewahren von Bilddaten.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

VIII. Sonstiges

1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Gerichtstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Neuss. Unbeschadet hiervon hat der Fotograf jedoch das Recht, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Verfahren auch vor einem gesetzlich zuständigen ausländischen Gericht einzuleiten.

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